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FreiPfad®

Zuschlag Übergewicht

Zuschlag Übergewicht

Normaler Preis €450,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €450,00 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet

Aufschlag bei übergewichtigen Personen bis 200kg

Der Betrag fällt nur dann an, wenn ein/e Verstorbene/r 120kg - 200 kg wiegt.

Zuschlag Übergewicht bis 200kg für 450,- € inkl. MwSt.

Bezeichnung der im Paketpreis enthaltenen Positionen:

  • XL Sarg für übergewichtige
  • zusätzliches Personal zur Überführung
  • Zusatzkosten für die Kremierung

Endpreis 450,00€*

*Nur in Verbindung mit einer von uns durchgeführten Feuerbestattung möglich.

 

Wenn Sie sich um einen akuten Sterbefall kümmern müssen, möchten wir Ihnen unser Mitgefühl aussprechen. In unserem Fragen und Antworten Bereich finden Sie zu vielen Themen rund um die Bestattung die passenden Lösungen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht uns diese zu stellen.

Sie erreichen uns von Mo.- Fr. ab 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr per Mail unter der Mail Adresse info@freipfad.de

Bei uns finden Sie eine breite Auswahl an Bestattungsarten, die Sie direkt online beauftragen können. Bezahlen Sie einfach per PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte. Neben der Beauftragung und der Bezahlung über diese Internetseite benötigen wir noch die erforderlichen drei Formulare aus unserem Download Bereich.

Auch eine Beauftragung aus dem Ausland ist über unsere Internetseite problemlos möglich, alles kann online durchgeführt werden. Sie benötigen lediglich einen Drucker und einen Internetanschluss.

Wir hoffen, das wir Ihnen damit geholfen haben. Sollten noch weitere Fragen offen sein, finden Sie in unserem Fragen und Antworten Bereich weitere Informationen.

Vollständige Details anzeigen

Diese Unterlagen benötigen wir zur Beurkundung

ledig


Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei ledigen immer:

  • Todesbescheinigung grün
  • Personalausweis/Pass des Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige
  • eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:

  • Todesbescheinigung rot
  • Freigabe/Beerdigungsschein
  • Sterbefallanzeige der Polizei

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

verheiratet

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei verheirateten immer:

  • Todesbescheinigung grün
  • Personalausweis/Pass des Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige
  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:

  • Todesbescheinigung rot
  • Freigabe/Beerdigungsschein
  • Sterbefallanzeige der Polizei

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

eingetragene Lebenspartnerschaft

  • Lebenspartnerschaftsurkunde 

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft immer:

  • Todesbescheinigung grün
  • Personalausweis/Pass des Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige
  • Lebenspartnerschaftsurkunde 
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:

  • Todesbescheinigung rot
  • Freigabe/Beerdigungsschein
  • Sterbefallanzeige der Polizei

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

geschieden

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei verheirateten immer:

  • Todesbescheinigung grün
  • Personalausweis/Pass des Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige
  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.

Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:

  • Todesbescheinigung rot
  • Freigabe/Beerdigungsschein
  • Sterbefallanzeige der Polizei

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

Collapsible row

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Weitere Zusatzleistungen

Weitere Möglichkeiten

Einholen fehlender Dokumente

Einholen fehlender Dokumente

Sollten Ihnen die erforderlichen Urkunden zur Beurkundung des Sterbefalls nicht vorliegen, können Sie uns hier damit beauftragen.

Einholen fehlender Dokumente

Seekarte Nordsee

Hier können Sie zur Nordseebestattung eine Seekarte erwerben.

Zur Seekarte

Seekarte Ostsee

Hier können Sie zur Ostseebestattung eine Seekarte erwerben.

Zur Seekarte

war in allen Punkten sehr zufrieden: Todesfall wurde um 16 Uhr gemeldet, Leiche im Pflegeheim um 19 Uhr abgeholt. Danke., Sterbeurkunde wurde mir zuerst per Mail gesendet, da Briefpost erst nach 5 Tagen ankam., keine weiteren Kosten. Ich kann dieses Bestattungsinstitut nur empfehlen.