Zusätzliche Sterbeurkunden

Zusätzliche Sterbeurkunden

Wir beantragen für Sie zusätzliche Sterbeurkunden zum Sterbefall. Nur in Verbindung mit einer durch uns durchgeführten Bestattung.

Zur Beauftragung

Benötigte Unterlagen zur Sterbefall Beurkundung

Benötigte Unterlagen zur Sterbefall Beurkundung

Folgende Unterlagen benötigt das Standesamt zur Sterbefall Beurkundung.

Es ist ratsam, das Sie als Auftraggeber uns die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente zur Weiterleitung an das Standesamt am Tag der Überführung (Abholung des Verstorbenen) mitgeben. Wir zeigen dann den Sterbefall beim zuständigen Standesamt (immer am Sterbeort) an.

Wollen Sie als Angehörige des Verstorbenen den Sterbefall anzeigen, sind diese  Unterlagen ebenfalls dem Standesamt zu übergeben.

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt immer:

  • Todesbescheinigung grün
  • Personalausweis/Pass des Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:

  • Todesbescheinigung rot
  • Freigabe/Beerdigungsschein
  • Sterbefallanzeige der Polizei

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

Weitere Unterlagen werden benötigt, …

...wenn der/die Verstorbene ledig (nicht verheiratet) war:

  • eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene verheiratet war:

  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde 
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene geschieden war:

  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene in einer aufgelösten eingetragenen Lebenspartnerschaft war:

  • eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Beendigung 
  • Zusätzlich das Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist
  • Sterbeurkunde des Lebenspartners, falls die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der Verstorbene verwitwet war:

  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten, falls dessen Sterbefall in der Heiratsurkunde bzw. der beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die eingetragene Lebenspartner/in bereits verstorben ist:

  • Sterbeurkunde des Lebenspartners
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Einholen fehlender Dokumente

Einholen fehlender Dokumente

Wir beantragen für Sie die noch fehlenden Dokumente zur Beurkundung des Sterbefalls. Nur in Verbindung mit einer durch uns durchgeführten Bestattung.

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