Zusätzliche Sterbeurkunden

Zusätzliche Sterbeurkunden

Wir beantragen für Sie zusätzliche Sterbeurkunden zum Sterbefall. Nur in Verbindung mit einer durch uns durchgeführten Bestattung.

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Was steht in einer Sterbeurkunde

Was steht in einer Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde enthält persönliche Angaben zur verstorbenen Person:

  • Vorname
  • Nachname
  • ggf. Geburtsname
  • Geburtstag
  • Geburtsort
  • Todestag
  • Uhrzeit des Todes
  • Sterbeort
  • letzte Meldeanschrift
  • Religionszugehörigkeit (auf Wunsch)
  • Familienstand

Auf der Sterbeurkunde befinden sich ebenfalls die Angaben zum Standesamt, das Siegel der ausstellenden Behörde und die Unterschrift der/des ausstellenden Standesbeamtin/en.

 

Wie viel Sterbeurkunden benötigt man?

Die meisten Standesämter stellen 2 kostenfreie Sterbeurkunden aus. Diese sind für Rentenzwecke und für die Krankenkasse. Einige Behörden stellen zusätzlich noch eine kostenfreie Sterbeurkunde für die Bestattung aus. Es ist ratsam sich über die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden im Vorfeld Gedanken zu machen. 

TIP: Immer wenn es um Geld geht benötigen Sie eine originale Sterbeurkunde. Eine beglaubigte Kopie durch einen Geistlichen oder einen Lehrer sind bei Sterbeurkunden nicht anerkannt. 

 

Wofür wird eine Sterbeurkunde benötigt?

Wir als Bestatter benötigen immer eine Sterbeurkunde, um diese an die entsprechenden Organisationen oder Behörden weiterzuleiten. Ohne eine ausgestellte Sterbeurkunde kann keine Einäscherung oder Beisetzung erfolgen.

 

Meldet das Standesamt den Sterbefall?

Das Standesamt am Sterbeort benachrichtigt automatisch die Meldebehörde und das zuständige Finanzamt der letzten Meldeadresse. Weitere Meldungen erfolgen nicht.

 

Wofür benötigt der Bestatter eine Sterbeurkunde?

An diese Stellen geben wir als Bestatter eine Sterbeurkunde weiter. (oft reicht eine Kopie)

  • Krematorium
  • Friedhof 
  • oder alternative Beisetzungsstelle

Auf ausdrücklichen Wunsch auch an:

  • Rentenversicherung
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • usw.

 

Wofür benötigen wir als Angehörige eine Sterbeurkunde?

Für Sie als Angehörige des Verstorbenen ist die Sterbeurkunde ein wichtiges Dokument.

Angehörige benötigen eine Sterbeurkunde, um den Tod des Verstorbenen nachweisen zu können. Mit der Sterbeurkunde können Sie sich als Hinterbliebene ausweisen und vorhandene Verträge des Verstorbenen kündigen, Renten beantragen und Versicherungssummen beanspruchen.

 

Als Erben eines Verstorbenen benötigen Sie eine Sterbeurkunde des verstorbenen und Ihr Familienbuch, um einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen. Diesen Erbschein benötigen Sie zum Beispiel im Geschäftsverkehr mit der Bank des Verstorbenen.

 

Sollten Sie eine kirchliche Trauerfeier wünschen, benötigt auch die zugehörige Kirchengemeinde eine Sterbeurkunde.

 

Kann man Sterbeurkunde nachträglich beantragen?

Viele Urkundenstellen verfügen mittlerweile über eine online Nachbestellung für Urkunden. Diese Möglichkeiten gibt es für Sterbeurkunden, Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden. Die Preise für diese Nachbestellung sind sehr unterschiedlich und auch die Ausstellungszeiten variieren sehr stark. 14 Tage sind keine Seltenheit. Die Sterbeurkunde muss immer am Ort des Versterbens eingeholt werden.

 

Bei Sterbefällen, die länger als 30 Jahre zurückliegen, sollten Sie eine Anfrage beim zuständigen Standesamt bezüglich der Archivierungszeit stellen. Sollten dort kein Zugriff auf diese Daten mehr möglich sein, müssten Sie sich gegebenenfalls an das zuständige Landesarchiv wenden.

 

 

Wie bekomme ich eine Sterbeurkunde bei einem Todesfall im Ausland?

Bei einem Todesfall im Ausland können Sie eine Sterbeurkunde über die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat des betreffenden Landes beziehen. Diese erledigen für Sie die notwendigen Formalitäten.

 

Gibt es Sterbeurkunden für andere Länder?

Es gibt eine Internationale Sterbeurkunde, auch Formular C genannt.

Dieses Formular enthält alle Angaben der klassischen Sterbeurkunde.vEine internationale Sterbeurkunde ist immer dann hilfreich, wenn Sie nicht nur in Deutschland benötigt wird. Im Falle eines Sterbefalls mit Auslandsbezug ist es ratsam, beim Standesamt direkt eine internationale Sterbeurkunde zu beantragen. 

Die Besonderheit der internationalen Sterbeurkunde besteht in ihrer Mehrsprachigkeit, somit ist eine spätere Übersetzungen nicht erforderlich und die Sterbeurkunde wird so auch im Ausland problemlos anerkannt. Für Erbfälle, bei denen das Internationale Erbrecht relevant ist, kann dies unerlässlich sein.

Sie sollten sich jedoch im Vorfeld mit der Anerkennung der internationalen Sterbeurkunde im Ausland beschäftigen und in Erfahrung bringen, ob die internationale Sterbeurkunde in den beteiligten Staaten anerkannt wird.

Grundlage hierfür ist das „Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern“.

 

Nur in Staaten, die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben, wird eine internationale Sterbeurkunde problemlos anerkannt.

Einholen fehlender Dokumente

Einholen fehlender Dokumente

Wir beantragen für Sie die noch fehlenden Dokumente zur Beurkundung des Sterbefalls. Nur in Verbindung mit einer durch uns durchgeführten Bestattung.

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