FreiPfad®
Zuschlag ordnungsbehördliche Bestattung
Zuschlag ordnungsbehördliche Bestattung
Zuschlag ordnungsbehördliche Bestattung
Zuschlag ordnungsbehördliche Bestattung für eine bereits durch das Ordnungsamt eingeleitete Bestattung.
Eine Einäscherung muss innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen, durch die bereits verstrichene Zeit können wir viele erforderlichen Abläufe nicht wie gewohnt abwickeln.
Bitte setzen Sie sich vor der Buchung mit uns in Verbindung.
Zuschlag ordnungsbehördliche Bestattung
Zuschlag ordnungsbehördliche Bestattung als Paketpreis für 280,- € inkl. MwSt.
Bezeichnung der im Paketpreis enthaltenen Positionen:
- Kommunikation mit dem Ordnungsamt und dem zuständigen Bestatter
- Übernahme aller vorhandenen Papier
- Einholen der fehlenden Unterlagen innerhalb von Deutschland
- Abmeldung beim Standesamt am Sterbeort
- kostenfreie Sterbeurkunden
Endpreis 280,00€*
*Nur in Verbindung mit einer von uns durchgeführten Feuerbestattung möglich.
Wenn Sie sich um einen akuten Sterbefall kümmern müssen, möchten wir Ihnen unser Mitgefühl aussprechen. In unserem Fragen und Antworten Bereich finden Sie zu vielen Themen rund um die Bestattung die passenden Lösungen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht uns diese zu stellen.
Sie erreichen uns von Mo.- Fr. ab 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr per Mail unter der Mail Adresse info@freipfad.de
Bei uns finden Sie eine breite Auswahl an Bestattungsarten, die Sie direkt online beauftragen können. Bezahlen Sie einfach per PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte. Neben der Beauftragung und der Bezahlung über diese Internetseite benötigen wir noch die erforderlichen drei Formulare aus unserem Download Bereich.
Auch eine Beauftragung aus dem Ausland ist über unsere Internetseite problemlos möglich, alles kann online durchgeführt werden. Sie benötigen lediglich einen Drucker und einen Internetanschluss.
Wir hoffen, das wir Ihnen damit geholfen haben. Sollten noch weitere Fragen offen sein, finden Sie in unserem Fragen und Antworten Bereich weitere Informationen.
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Diese Unterlagen benötigen wir zur Beurkundung
ledig
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei ledigen immer:
- Todesbescheinigung grün
- Personalausweis/Pass des Verstorbenen
- Sterbefallanzeige
- eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:
- Todesbescheinigung rot
- Freigabe/Beerdigungsschein
- Sterbefallanzeige der Polizei
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.
verheiratet
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei verheirateten immer:
- Todesbescheinigung grün
- Personalausweis/Pass des Verstorbenen
- Sterbefallanzeige
- bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
- bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
- bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:
- Todesbescheinigung rot
- Freigabe/Beerdigungsschein
- Sterbefallanzeige der Polizei
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.
eingetragene Lebenspartnerschaft
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft immer:
- Todesbescheinigung grün
- Personalausweis/Pass des Verstorbenen
- Sterbefallanzeige
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:
- Todesbescheinigung rot
- Freigabe/Beerdigungsschein
- Sterbefallanzeige der Polizei
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.
geschieden
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei verheirateten immer:
- Todesbescheinigung grün
- Personalausweis/Pass des Verstorbenen
- Sterbefallanzeige
- bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
- bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
- bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.
Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:
- Todesbescheinigung rot
- Freigabe/Beerdigungsschein
- Sterbefallanzeige der Polizei
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.
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Weitere Zusatzleistungen
Weitere Möglichkeiten
Einholen fehlender Dokumente
Sollten Ihnen die erforderlichen Urkunden zur Beurkundung des Sterbefalls nicht vorliegen, können Sie uns hier damit beauftragen.
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Wer ist Bestattungspflichtig?
BestattungspflichtHier finden Sie Informationen zur Bestattungspflicht.
war in allen Punkten sehr zufrieden: Todesfall wurde um 16 Uhr gemeldet, Leiche im Pflegeheim um 19 Uhr abgeholt. Danke., Sterbeurkunde wurde mir zuerst per Mail gesendet, da Briefpost erst nach 5 Tagen ankam., keine weiteren Kosten. Ich kann dieses Bestattungsinstitut nur empfehlen.
- Jenny2 Jenny2 -