Seniorenheim und Hospiz Abholung/Überführung

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Sollte der Sterbefall, im Seniorenheim eingetreten sein, muss in der Regel sofort die Überführung eingeleitet werden, nachdem der Arzt vor Ort war. Der Aufwand eine verstorbene Person aus einem Bett auszubetten ist ein andere als aus einem Krankenhaus, deswegen berechnen wir eine zusätzliche Pauschale.

Unter einer Sofortabholung- Überführung verstehen wir eine Zeitspanne von ca. 12 Stunden, nach dem der Arzt den Tod festgestellt hat. Bitte beachten Sie, das der Gesetzgeber eine Zeit eingeräumt hat, bis eine verstorbene Person in eine "Kühlung" (so heißt es im Gesetzestext) verbracht werden muss, diese Zeit liegt bei 36 Std.

Dies bedeutet, dass Ihre liebe, verstorbene Person, 36 Std. dort verbleiben darf wo sie gestorben ist, damit Sie sich in Ruhe verabschieden können.

Seniorenheim und Hospiz Abholung/Überführung
Seniorenheim und Hospiz Abholung/Überführung
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