Diese Unterlagen benötigen wir zur Beurkundung
ledig
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei ledigen immer:
- Todesbescheinigung grün
- Personalausweis/Pass des Verstorbenen
- Sterbefallanzeige
- eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:
- Todesbescheinigung rot
- Freigabe/Beerdigungsschein
- Sterbefallanzeige der Polizei
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.
verheiratet
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei verheirateten immer:
- Todesbescheinigung grün
- Personalausweis/Pass des Verstorbenen
- Sterbefallanzeige
- bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
- bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
- bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:
- Todesbescheinigung rot
- Freigabe/Beerdigungsschein
- Sterbefallanzeige der Polizei
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.
eingetragene Lebenspartnerschaft
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft immer:
- Todesbescheinigung grün
- Personalausweis/Pass des Verstorbenen
- Sterbefallanzeige
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:
- Todesbescheinigung rot
- Freigabe/Beerdigungsschein
- Sterbefallanzeige der Polizei
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.
geschieden
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt bei verheirateten immer:
- Todesbescheinigung grün
- Personalausweis/Pass des Verstorbenen
- Sterbefallanzeige
- bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
- bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
- bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.
Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:
- Todesbescheinigung rot
- Freigabe/Beerdigungsschein
- Sterbefallanzeige der Polizei
Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.
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Weitere Zusatzleistungen
Weitere Möglichkeiten
Einholen fehlender Dokumente
Sollten Ihnen die erforderlichen Urkunden zur Beurkundung des Sterbefalls nicht vorliegen, können Sie uns hier damit beauftragen.
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Wer ist Bestattungspflichtig?
BestattungspflichtHier finden Sie Informationen zur Bestattungspflicht.
war in allen Punkten sehr zufrieden: Todesfall wurde um 16 Uhr gemeldet, Leiche im Pflegeheim um 19 Uhr abgeholt. Danke., Sterbeurkunde wurde mir zuerst per Mail gesendet, da Briefpost erst nach 5 Tagen ankam., keine weiteren Kosten. Ich kann dieses Bestattungsinstitut nur empfehlen.
- Jenny2 Jenny2 -